Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für die Vermittlung von Reisen durch DIKO-REISEN, DER REISEMACHER gelten die nachfolgenden Bedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenden und DIKO-REISEN, DER REISEMACHER. Es wird eine entgeltliche Geschäftsbesorgung gemäß § 675 BGB vereinbart. Zwischen dem Anmeldenden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, etc.) ist DIKO-REISEN, DER REISEMACHER ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Abschluss des Vermittlungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet DIKO-REISEN, DER REISEMACHER den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages seinen Kunden verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung durch DIKO-REISEN, DER REISEMACHER beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder DIKO-REISEN, DER REISEMACHER ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages.
Bezahlung/Lieferung
- Mit Vertragsabschluss kann eine angemessene Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
- Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens mit Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig.
- Die Zahlung kann per Kreditkarte, Überweisung, Bankeinzug, Scheck oder Barzahlung erfolgen. .
- Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Gesamtpreis sofort fällig. DIKO- REISEN, DER REISEMACHER akzeptiert insoweit nur:
- Barzahlung in den Geschäftsräumen oder
- Bareinzahlung zu Gunsten des dem Anmeldenden mitgeteilten Kontos von DIKO-REISEN, DER REISEMACHER unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder wie vom Leistungsträger in seinen AGB angeführt. - Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann DIKO- REISEN, DER REISEMACHER die angemeldeten Reisen zu Lasten des Anmeldenden kostenpflichtig stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter IV. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
- 1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Vermittlungsvertrag zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Es gelten die jeweiligen Stornobedingungen der einzelnen Leistungsträger.
- 2. Umbuchungen (siehe Stornierungen)
Haftung
DIKO-REISEN, DER REISEMACHER haftet dem Anmeldenden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit DIKO-REISEN, DER REISEMACHER bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung von DIKO-REISEN, DER REISEMACHER für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger ist DIKO-REISEN, DER REISEMACHER ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers.
Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich.
DIKO-REISEN, DER REISEMACHER ist bemüht, den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise zu informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt DIKO-REISEN, DER REISEMACHER nicht.
DIKO-REISEN, DER REISEMACHER haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Anmeldende/Reisende DIKO-REISEN, DER REISEMACHER mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass DIKO-REISEN, DER REISEMACHER die Verzögerung zu vertreten hat.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Die Unwirksamkeit des vermittelten Reisevertrages berührt den Vermittlungsvertrag nicht.
Die Unwirksamkeit einer der aufgeführten Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Gerichtsstand Der Anmeldende/Reisende kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Es ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend. (Stand: 01.06.2000) Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Website www.diko-reisen.de inkl. aller Unterseiten sowie der Suchfunktion.
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